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Bike Leasing

Fahrradleasing – die gesunde Art, zur Arbeit zu fahren

Fahrzeug-Leasing im Rahmen des eigenen Jobs kennt jeder. Doch wie sieht es eigentlich mit Fahrrad-Leasing aus? Nicht nur in der Stadt bist Du oft schneller und flexibler unterwegs, wenn Du Dich auf Dein Fahrrad schwingen kannst. Um jedoch täglich die Strecke zur Arbeit und wieder zurück nach Hause fahren zu können, brauchst Du ein gutes Bike und das kostet. Doch jetzt gibt es die Möglichkeit für das „Jobrad“. Noch nie gehört? Du kannst mit Bike-Leasing ein Fahrrad über den Arbeitgeber mieten. Vergleichbar ist dieses Angebot mit dem Dienstauto und auch steuerlich gibt es keine Unterschiede. Bereits seit 2012 erfolgt die reguläre Versteuerung in einer Höhe von 0,5 %. Bike-Leasing kann durch Arbeitnehmer und durch Selbstständige in Anspruch genommen werden. Die Funktionsweise ist einfach. Dein Arbeitgeber übernimmt das Leasing und stellt Dir das Rad zur Verfügung. Die Kosten dafür behält er von Deinem Gehalt ein. 

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Warum kann Fahrrad-Leasing sinnvoll sein?

Es gibt viele Vorteile, die dafür sprechen, das Fahrrad zu leasen statt zu kaufen:

  • Einsparungen: Im Vergleich zum Kauf von gleichwertigen Fahrrädern kannst Du bis zu 37 % sparen.
  • Parkplatz: Vorbei ist die ständige Suche nach einem Parkplatz auf der Arbeit und auch zu Hause.
  • Fitness: Machst Du Deine täglichen Fahrten mit dem Rad, trainierst Du ganz einfach und unkompliziert Deine Kondition. 

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Fahrrad-Leasing

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Wie ist der Ablauf?

Entscheidest Du Dich dafür, das Fahrrad-Leasing in Anspruch zu nehmen, musst Du erst einmal mit Deinem Arbeitgeber sprechen. Hole Dir hier das Einverständnis für das Leasing und melde Dich dann bei einem unserer Partner-Anbieter. Anschließend kommst Du zu uns und wir suchen mit Dir gemeinsam nach dem passenden Fahrrad. Es ist möglich, nicht nur das Bike selbst, sondern auch das passende Zubehör zu leasen. Das Angebot reicht hier vom Fahrradhelm über das Schloss bis hin zu praktischen Radtaschen. Nun muss nur noch der Vertrag abgeschlossen werden und schon kann der gesunde Weg zur Arbeit starten. 

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Was hat es mit der 0,5-%-Regel auf sich?

Least Du ein Fahrrad, das Du auch privat komplett nutzen kannst, bekommst Du einen geldwerten Vorteil. Daher erfolgt eine pauschale Berechnung in Höhe von 0,5 % des Bruttolistenpreises. Diese wird über Dein Gehalt versteuert. Je teurer Dein Bike also ist, desto höher ist auch der Pauschalbetrag. Früher wurde übrigens von der 1-%-Regelung gesprochen. Seit März 2019 werden jedoch nur noch 50 % der Kosten angerechnet. 

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Wie lange geht das Leasing?

Die Laufzeit ist natürlich abhängig vom Anbieter und Deinem Vertrag. Grundsätzlich wird jedoch meist mit einer Laufzeit von 36 Monaten gearbeitet. Auch eine außerordentliche Kündigung ist normalerweise möglich. Notwendig kann diese beispielsweise werden, wenn Dein Arbeitsverhältnis unerwartet früher endet. 

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Kann ich Dienstwagen und Dienstfahrrad nutzen?

Du musst Dich nicht zwischen beiden Varianten entscheiden, wenn Dein Arbeitgeber bereit ist, Dir Dienstwagen oder Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen. Rechtlich gesehen kannst Du auch beides nutzen. 

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Wo liegen die Fahrräder preislich?

Da Du normalerweise mit uns als Deinem Fachhändler gemeinsam auf die Suche nach dem passenden Fahrrad gehst, kannst Du auch bei dem Preis mitentscheiden. Die Spanne hier ist groß und es kommt auch darauf an, was für ein Fahrrad Du gerne hättest. Du kannst ein einfaches aber gut ausgestattetes Bike für bereits 500 Euro erhalten. Du kannst aber auch zu E-Bikes mit Vollausstattung zu einem Preis von 10.000 Euro und mehr greifen. 

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Was passiert nach dem Ablauf der Leasingzeit?

Die Laufzeit ist vorbei und eigentlich gefällt Dir Dein Rad noch ganz gut? Dann kannst Du es erwerben und zwar meist zu günstigen Konditionen. Aber Vorsicht: Auch das ist ein geldwerter Vorteil, der pauschal besteuert wird.